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AGB´s

AGB´s der Fleischer & Mertens GbR

Marco Fleischer & Marco Mertens GbR
Schleinufer 50
39104 Magdeburg
E-Mail: service@issa24.eu

1 Allgemeines
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Aurtraggeber (AG) und dem Auftragnehmer (AN).
 Die Daten des AN können im Impressum eingesehen werden und sind Bestandteil dieser AGB’s.
1.2 Die AGB’s gelten für den AG bei seiner Buchung als anerkannt. Davon abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie vom AN schriftlich bestätigt worden sind.
1.3 Zum zustandekommen eines Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien bedarf es nicht zwingend der Schriftform als Brief. Beiderseitig abgegebene Zusagen über Zeit und Umfang der Vertragsdauer können über elektronischem Weg, Email oder Fax sind verbindlich.
1.4 Der Vertrag wird rechtskräftig, wenn eine Bestätigung dem AG per Email zugesandt wird.
1.5 Vertragstexte werden ausschließlich in deutscher Sprache geführt und werden dem AG durch Email-Korrespondenz mitgeteilt. Somit sind diese jederzeit für den AG einsehbar.

2 Geltung
2.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fleischer & Mertens GbR durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2.2 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fleischer & Mertens GbR durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme der Leistung.

2.3 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fleischer & Mertens GbR diese schriftlich anerkennt.
2.4 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fleischer & Mertens GbR, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

3 Auftrag/Leistung/Zahlungsbedingungen
3.1 Soweit die Fleischer & Mertens GbR Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Leistung Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Fleischer & Mertens GbR anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Leistungszeit aus Gründen überschritten, die die Fleischer & Mertens GbR nicht zu vertreten haben, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
3.2 Die Fleischer & Mertens GbR ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Leistungen eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3.3 Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Leistungen, die durch die Fleischer § Mertens GbR erbracht wurden dem Kunden nach Abschluss des Auftrags zur Abnahme vorgelegtund durch ihn (mit Abnahmeprotokoll) abgenommen.
3.4 Sind der Fleischer & Mertens GbR innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung der Leistung keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Leistungen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3.5 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne
Abzug sofort fällig. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zahlungseingang auf
unserem Konto. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht pünktlich nach, ist der
Auftragnehmer berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen
Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber zurückzubehalten. Kommt der
Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. zu fordern. Werden vom
Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird
hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber erstellt.
3.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt Abschlagszahlungen vom Auftraggeber laut BGB §632a zu verlangen. Die Abschlagszahlungen liegt der Auftragnehmer fest.

4. Vertragsstrafe, Schadensersatz

4.1 Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung der Fleischer & Mertens GbR erfolgten) ud unbegründeter Verweigerung unserer Tätigkeit, behalten wir uns Schadensersatzansprüche in Höhe der halbigen auftragssumme/monatlich bei Festverträgen vor.

5. Allgemeines

5.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
5.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

6. Anwendbares Recht
6.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtlichen Beziehungen mit uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.

7. Gerichtsstand
7.1 Der Gerichtsstand für sämtliche Forderungen ist ausschließlich Magdeburg, soweit gesetzlich zulässig.

8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. der AGB´s oder der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten gibt Auskunft: M.Mertens

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